Mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten
- Ermahnung: freundlich-deutlich-bestimmt;
- Schreiben eines Störertextes oder der entsprechenden Regel;
- Anfertigen eines Entschuldigungsbriefs;
- Anfertigen eines Entschuldigungsbildes (1. Schuljahr);
- Vier-Augen-Gespräch mit Aufzeigen der weiteren Konsequenzen;
- Schriftliche oder telefonische Mitteilung an die Eltern;
- Ausschluss aus dem Klassenunterricht (erledigen der Arbeiten an einem Ort außerhalb der Klasse unter Aufsicht);
- Lerninhalte im Anschluss an den Unterricht nacharbeiten;
- Schriftlicher Verweis mit Aktenvermerk;
- Gesprächstermin mit den Erziehungsberechtigten in der Schule;
- Einbezug unterstützender außerschulischer Maßnahmen (z.B. Schulpsychologischer Dienst, Jugendamt, Schoolworkerin,…);
- Ersetzen beschädigten oder zerstörten Schul- oder Fremdeigentums;
- Verrichten sozialer Dienste.
In besonderen Fällen können nach §32 Schulordnungsgesetz des Weiteren folgende Ordnungsmaßnahmen getroffen werden:
- die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe;
- der Ausschluss von besonders bevorzugten Schulveranstaltungen bei fortbestehender Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht während dieser Zeit;
- die Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht;
- der Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Unterrichtstagen;
- der Ausschluss vom Unterricht bis zu zwei Unterrichtswochen;
- die Androhung des Ausschlusses aus der Schule;
- der Ausschluss aus der Schule.