Mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten

 

  • Ermahnung: freundlich-deutlich-bestimmt;
  • Schreiben eines Störertextes oder der entsprechenden Regel;
  • Anfertigen eines Entschuldigungsbriefs;
  • Anfertigen eines Entschuldigungsbildes (1. Schuljahr);
  • Vier-Augen-Gespräch mit Aufzeigen der weiteren Konsequenzen;
  • Schriftliche oder telefonische Mitteilung an die Eltern;
  • Ausschluss aus dem Klassenunterricht (erledigen der Arbeiten an einem Ort außerhalb der Klasse unter Aufsicht);
  • Lerninhalte im Anschluss an den Unterricht nacharbeiten;
  • Schriftlicher Verweis mit Aktenvermerk;
  • Gesprächstermin mit den Erziehungsberechtigten in der Schule;
  • Einbezug unterstützender außerschulischer Maßnahmen (z.B. Schulpsychologischer Dienst, Jugendamt, Schoolworkerin,…);
  • Ersetzen beschädigten oder zerstörten Schul- oder Fremdeigentums;
  • Verrichten sozialer Dienste.

 

In besonderen Fällen können nach §32 Schulordnungsgesetz des Weiteren folgende Ordnungsmaßnahmen getroffen werden:

 

  • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe;
  • der Ausschluss von besonders bevorzugten Schulveranstaltungen bei fortbestehender Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht während dieser Zeit;
  • die Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht;
  • der Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Unterrichtstagen;
  • der Ausschluss vom Unterricht bis zu zwei Unterrichtswochen;
  • die Androhung des Ausschlusses aus der Schule;
  • der Ausschluss aus der Schule.

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